INSULUTION
Versicherungsmakler GmbH
Unterberger Wiesen 14
42799 Leichlingen
Tel.: 015155005625
E-Mail: info@insulution.de
Gesellschaftsform:
GmbH
HRB 90579
eingetragen beim Amtsgericht Köln
Geschäftsführung:
Karl Peter Müller
USt.-Nr.:
230/5708/2141
Finanzamt Leverkusen
Inhalt
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Datenschutzrichtlinien und Grundsätze
Insulution hat sich der Integrität im Umgang mit ihren Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern verschrieben. Diese Verpflichtung gilt für alle persönlichen Daten, die wir von unseren Kunden erhalten. Insulution verpflichtet sich, den Schutz der personenbezogenen Daten zu respektieren und die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit des Systems zu schützen.
Statusinformationen gemäß Par. 11 Versicherungsvermittlungsverordnung
Die Insulution Versicherungsmakler GmbH ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung registriert.
Insulution hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Zuständige Registerstelle des Vermittlerregisters und Registernummer
Registerstelle:
IHK Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
Tel. 0221 / 16 40 – 0
Web: www.ihk-koeln.de
Versicherungsvermittlerregister gem. § 11a Gewerbeordnung
Registernummer: D-JJSG-VGMKV-03
Datum der Eintragung:
Land der Zulassung: Deutschland
Status: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Gesetzlicher Vertreter: Karl-Peter Müller (Geschäftsführer)
www.gesetze-im-internet.de
Registerführende gemeinsame Stelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel. 0180 / 600 585 0 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Web: www.vermittlerregister.org bzw. www.vermittlerregister.info
Zuständige Schlichtungsstelle:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Web: www.versicherungsombudsmann.de
Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Beteiligungsverhältnisse i.S.d. § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung
keine
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.